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Digitales Bezahlen

Quelle: Davizro Photography - fotolia.com

Digitaler Euro

Je digitaler das Leben wird, desto öfter können Verbraucher:innen nicht mit Bargeld bezahlen. Bislang sind sie dann auf private Zahlungsmittel zurückgeworfen. Ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel mit all seinen Kerneigenschaften wie Anonymität, Zuverlässigkeit, Barrierefreiheit und Unabhängigkeit steht bislang nicht zur Verfügung. Der digitale Euro bietet die Chance, das zu ändern.

Mit dem digitalen Euro kann ein digitales Zahlverfahren entstehen, dessen Spielregeln nicht von wenigen Zahlkarten-Anbietern, sondern von demokratisch legitimierten Institutionen entwickelt wurde. Er kann allen Verbraucher:innen den Zugang zum digitalen Zahlungsverkehr eröffnen und als kostenloses Zahlungsmittel für ein hohes Privatsphäre-Niveau sorgen. So diente er dem Gemeinwohl und wäre nicht dem Primat der Gewinnerzielung unterworfen.

Ein digitaler Euro soll Bargeld stets ergänzen. Er tritt in den Wettbewerb mit digitalen Zahlungsverfahren, die durch eine erhebliche Abhängigkeit von wenigen nicht-europäischen Akteuren, teilweise geringen Datenschutzstandards und hohe Kosten geprägt sind. Der vzbv begrüßt daher, dass die Europäische Kommission parallel einen Verordnungsvorschlag zur Stärkung des Bargelds veröffentlicht hat.

Am 28. Juni 2023 hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Einführung des digitalen Euro vorgelegt, den der vzbv in weiten Teilen begrüßt, sich jedoch für Verbesserungen insbesondere mit Blick auf Datenschutz, Aufsicht und Teilhabe einsetzt.

Der vzbv fordert

  • eine Begrenzung der Datenverarbeitung und die Schaffung eines hohen Privatsphäre-Niveau für Online-Zahlungen innerhalb zu bestimmender Betragsgrenzen.

  • eine Stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden und Konkretisierung der Vorgaben für die Zahlungsdienstleister, um rechtssichere Aufsichtsmaßnahmen und zivile Rechtsdurchsetzung zu erleichtern.

  • eine Konkretisierung der Vorgaben zur Inklusion für Zahlungsdienstleister und der Rolle, Ressourcen und Eigenschaften der öffentlichen Stellen.

Der digitale Euro wäre eine digitale Version der europäischen Währung, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben würde. Er soll es Verbraucher:innen ermöglichen, im gesamten Euroraum mit Zentralbankgeld digital bezahlen können, bspw. an der Kasse im Laden oder im Online-Shop.

Ein digitaler Euro soll ein allgemein akzeptiertes, kostengünstiges, sicheres und benutzerfreundliches digitales Zahlungsmittel werden. Verbraucher:innen sollen sowohl online als auch offline bezahlen können – und zwar (mit wenigen Ausnahmen) an jeder Ladenkasse, in jeder Behörde und jedem Online-Shop im gesamten Euroraum.

In Zeiten der Digitalisierung bezahlen Verbraucher:innen immer häufiger auch mit digitalen Zahlungsmitteln, wie Kreditkarten, per App oder Online-Zahlungsverfahren. Während wir in Europa mit Euro-Banknoten und SEPA-Überweisungen über unsere Währung verfügen, dominieren kommerzielle Zahlungsdienstleister aus dem nichteuropäischen Raum das digitale Bezahlen. Aus Sicht der EZB soll der digitale Euro auch auf die steigende Nachfrage nach digitalen Zahlungen reagieren und sicherstellen, dass die europäische Währung relevant bleibt.

Aus Verbrauchersicht sollte der digitale Euro ein hohes Maß an Privatsphäre gewährleisten. Offline-Zahlungen und Online-Zahlungen sollten bis zu einem bestimmten monatlichen Limit so anonym wie Bargeld sein. Daten sollten ausschließlich für die Zahlungsabwicklung und in engen Grenzen zur Kriminalitätsbekämpfung verarbeitet werden dürfen. Der vzbv setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass Datenverarbeitungen für die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils, Marketing und weitere nicht notwendigen Zwecke ausdrücklich verboten sein werden.

Bargeld ist und bleibt zentral und kann durch keine Digitalwährung ersetzt werden. Der digitale Euro sollte so gestaltet werden, dass er Eigenschaften des Bargelds auch für digitales Bezahlen ermöglicht, z.B. Offline-Fähigkeit und Anonymität. Dennoch gibt es elementare Eigenschaften des Bargelds, die nicht kopiert werden können. Ein digitaler Euro kann das Bargeld daher nur ergänzen. Der vzbv unterstützt alle Maßnahmen, die das Bargeld stärken.

Der vzbv setzt sich dafür ein, dass der digitale Euro den Verbraucher:innen einen echten Mehrwert bietet. Der Zahlungsverkehr ist von vielen ökonomischen Interessen geprägt, die teilweise einem günstigen und unabhängigen Zahlungsverfahren entgegenstehen. Ein digitaler Euro muss dem entgegentreten. Der vzbv setzt sich bei der Entwicklung und im Gesetzgebungsverfahren für einen digitalen Euro deshalb für die gesamtgesellschaftlichen Interessen ein.  

Nein, der digitale Euro soll nicht programmbierbar sein. EZB und Europäische Kommission lehnen eine Programmierbarkeit ausdrücklich ab. Das soll gesetzlich festgeschrieben werden. Eine Programmierbarkeit steht also nicht zur Diskussion und würde vom vzbv auch eindeutig abgelehnt werden. Ein Euro muss immer ein Euro bleiben und Verbraucher:innen müssen auch weiterhin selbst entscheiden dürfen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Das soll mit dem digitalen Euro so bleiben.

Weitere Informationen zum Planungsstand und ein ausführliches FAQ für einen digitalen Euro gibt es auf der Webseite der Europäischen Zentralbank (EZB).

Downloads

230810_Stellungnahme_BMF_Digitaler-Euro_final

Ein digitaler Euro für alle

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung des digitalen Euro, COM(2023) 369 final | August 2023

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PDF | 204.5 KB
210730_Digitaler_Euro_Forderungspapier_final

Der digitale Euro | Für Privatsphäre, Unabhängigkeit und Teilhabe im digitalen Zahlungsverkehr | Juli 2021

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